Coronavirus als unerwartet schwere Erkrankung einer Reiserücktrittsversicherung
Das Coronavirus stellt unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im rechtlichen Sinne dar. Ob im Rahmen eines Reisevertrages, der durch eine Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung abgesichert ist, eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt, ist im Einzelfall anhand der jeweiligen Situation der Versicherungsnehmer festzustellen.